Opfer der Euthanasie – Erinnerung an die Namenlosen

Hilfebedürftige und mittellose Menschen mit unterschiedlichen Formen von Behinderungen und Einschränkungen erhielten in Pflege- und Betreuungs-einrichtungen in Zoar - Martinshof seit 1899 Fürsorgeleistungen.
Im Frühjahr 1941 wurde die Einrichtung Zoar - Martinshof von den Nationalsozialisten nach dem sogenannten „Reichsleistungsgesetz“ enteignet.
Nach dem Führererlass vom 01.09.1939, der als „Geheime Reichssache“ galt, sollte „unheilbar Kranken, bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes, der Gnadentod gewährt werden. Sie wurden als „lebensunwertes Leben“ ausgelöscht. Dies „T-4“ (Beschluss in der Tiergartenstraße 4; Berlin) lief in den staatlichen Landesheilanstalten und in den Einrichtungen der Inneren Mission seit 1940.
Von Zoar - Martinshof wurden am 17. und 19. Juni 1941 über einhundert Menschen mit Behinderungen aus dem Martinshof in Landesheilanstalten „verlegt“. Der Vorsteher hat gemeinsam mit einigen Diakonen versucht, Heimbewohner zu retten. Einige wurden bei ihren Familien schützend untergebracht.
Mit der Übergabe der BewohnerInnen von Zoar - Martinshof und ihrer Krankenakten an die Anstalten Bunzlau und Plagwitz endet ihr uns bekannter Weg.
Genaue Zahlen sind bis heute nicht bekannt. Auch die Namen der zum Opfer gefallen konnten trotz intensiver Recherchen im Bundesarchiv in Berlin, im Staatsarchiv in Breslau und in den Archiven damaliger Landesheilanstalten bis heute nicht gefunden werden.

